Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.10.1998 - 10 TG 3610/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7035
VGH Hessen, 27.10.1998 - 10 TG 3610/98 (https://dejure.org/1998,7035)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.10.1998 - 10 TG 3610/98 (https://dejure.org/1998,7035)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 10 TG 3610/98 (https://dejure.org/1998,7035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 157 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.02.1992 - 2 BvR 1477/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1998 - 10 TG 3610/98
    Von der Zurückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht erster Instanz in Fällen der vorliegenden Art Gebrauch zu machen, erscheint dem beschließenden Senat besonders dann geboten, wenn es sich um Rechtsgebiete oder Fallgestaltungen handelt, in denen der Rechtsschutz im Wesentlichen in das Eilverfahren verlagert ist und zudem der Zugang zu dem Beschwerdegericht für den Rechtssuchenden über ein -- an enge Voraussetzungen geknüpftes -- vorgeschaltetes Beschwerdezulassungsverfahren deutlich erschwert worden ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21.02.1992 -- 2 BvR 1477/90 --, InfAuslR 1992, 149 ff. zur Frage der gesteigerten Prüfungsintensität in Eilverfahren, denen Beurteilungen von Asylgesuchen als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt zugrundeliegen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1997 - 11 B 498/97

    Zulassung der Beschwerde; Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1998 - 10 TG 3610/98
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist zwar im Eilverfahren im Regelfall ausgeschlossen, wird aber allgemein von der Rechtsprechung in Ausnahmefällen wie z.B. dem der vorliegenden Art für rechtlich zulässig erachtet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10.03.1988 -- 12 TG 927/88 -- und Beschluss vom 07.11.1989 -- 5 TH 1841/89 --; OVG Münster, Beschluss vom 03.04.1997 -- 11 B 498/97 --, NVwZ-RR 1997, 759 f.; VGH Bad.
  • VGH Hessen, 10.03.1988 - 12 TG 927/88

    Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht an das Erstgericht im Rahmen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1998 - 10 TG 3610/98
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist zwar im Eilverfahren im Regelfall ausgeschlossen, wird aber allgemein von der Rechtsprechung in Ausnahmefällen wie z.B. dem der vorliegenden Art für rechtlich zulässig erachtet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10.03.1988 -- 12 TG 927/88 -- und Beschluss vom 07.11.1989 -- 5 TH 1841/89 --; OVG Münster, Beschluss vom 03.04.1997 -- 11 B 498/97 --, NVwZ-RR 1997, 759 f.; VGH Bad.
  • VGH Hessen, 07.11.1989 - 5 TH 1841/89

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Zusatz über Anzahl der Abschriften von

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1998 - 10 TG 3610/98
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist zwar im Eilverfahren im Regelfall ausgeschlossen, wird aber allgemein von der Rechtsprechung in Ausnahmefällen wie z.B. dem der vorliegenden Art für rechtlich zulässig erachtet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10.03.1988 -- 12 TG 927/88 -- und Beschluss vom 07.11.1989 -- 5 TH 1841/89 --; OVG Münster, Beschluss vom 03.04.1997 -- 11 B 498/97 --, NVwZ-RR 1997, 759 f.; VGH Bad.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1995 - 5 S 3505/94

    In der Regel keine Zurückverweisung der Sache im Beschwerdeverfahren trotz eines

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1998 - 10 TG 3610/98
    -Württ., Beschluss vom 27.02.1995 -- 5 S 3505/94 --, VBlBW 1995, 313, Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 130 Rz 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2006 - 10 S 25.05

    Anwendbarkeit und Anforderungen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung

    Zwar ist § 130 VwGO auch im Beschwerdeverfahren bei bestimmten Fallkonstellationen entsprechend anwendbar (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., 2005, § 130 Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 11 S 1442.02 -, NVwZ-RR 2003, 532; VGH Kassel, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 10 TG 3610.98 -, NVwZ 1999, 891; OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 1986 - OVG 2 S 65.86 -, NVwZ 1987, 61).
  • VGH Hessen, 17.01.2013 - 1 B 2038/12

    Zurückverweisung in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren

    3 Auch wenn grundsätzlich in einstweiligen Rechtsschutzverfahren einer Zurückverweisung in die erste Instanz Gründe der Prozessökonomie und Verfahrensbeschleunigung entgegenstehen, ist im vorliegenden Verfahren die Zurückverweisung geboten, weil anderenfalls der Rechtsschutz des Antragstellers in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise verkürzt würde (zur Zulässigkeit der Zurückverweisung im Eilverfahren vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 - 10 TG 3610/98 - NVwZ 1999, 891 f., und vom 6. Februar 2008 - 8 TG 976/07 - ESVGH 58, 178 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. April 1997 - 11 B 498/97 - juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. Oktober 1998 - 2 M 79/98 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 9. August 2000 - 1 ZS/CS 00.1987 - juris).
  • VGH Bayern, 11.01.2006 - 11 CS 05.2391
    Eine Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung kommt deshalb nicht in Betracht, so dass offen bleiben kann, ob § 130 VwGO im Beschwerdeverfahren analog anzuwenden wäre (bejahend Kopp, VwGO, 14. Auflage 2005, RdNr. 3 zu § 130 unter Verweis auf VGH Kassel, NVwZ 1999, 891).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht